Die Landeszeitungen berichten am 26.1.2023 u.a. über eine Studie, in welcher drei Juristen zum Schluss kommen, dass wegen Mängeln im Verfahren und Unvereinbarkeit mit der Verfassung ein Casinoverbot relativ einfach gekippt werden könnte.
Eine erste Anmerkung
Die drei Autoren haben nicht verstanden, dass die Verfassung im FL das oberste Gesetz ist, für dessen Ausgestaltung es keine weiteren Massstäbe gibt. Rücksicht nehmen muss eine Verfassungsänderung jedoch auf die vier Wirtschaftsfreiheiten des EWR-Abkommens, die von den drei Autoren in ihrem Beitrag allerdings überhaupt nicht thematisiert werden und die dem von uns vorgeschlagenen Art. 36bis LV laut BuA Nr. 77/2022 nicht entgegenstehen.