Bundesrat genehmigt Abkommen über Spielsperren

Volksblatt Plus-Artikel vom 30.9.2022
VADUZ/BERN – Liechtenstein und die Schweiz wollen künftig beim Spielerschutz enger zusammenarbeiten. Ein Abkommen zum Austausch von Sperrlisten genehmigte der Bundesrat am Freitag, es handelt sich jedoch lediglich um einen Zwischenschritt.
Ein Inkrafttreten in diesem Jahr ist ausgeschlossen.

Die Schweiz und Liechtenstein wollen den Schutz vor Spielsucht verstärken. Wie bereits berichtet, haben sich die beiden Länder am 14. Juni auf ein Abkommen zum Austausch der Listen gesperrter Spieler geeinigt. Casinobetreiber beider Länder müssen demnach künftig die Daten der gesperrten Personen austauschen. Zudem werden sie zur gegenseitigen Anerkennung von Spielsperren verpflichtet. Noch ist das Abkommen allerdings nicht in Kraft, es muss hüben wie drüben noch diverse politische Ebenen durchlaufen. So entscheidet in Liechtenstein auch noch der Landtag darüber. In der Schweiz hat am Freitag nun einmal der Bundesrat grünes Licht gegeben und das Abkommen genehmigt. Damit startet in der Schweiz gleichzeitig auch die Vernehmlassung zum Abkommen. Diese dauert bis am 20. Januar 2023. Mit Österreich und Deutschland wird es aufgrund der Voraussetzungen vorerst keine gemeinsamen Sperrlisten geben. Auf österreichischer Seite fehle nämlich eine angebotsübergreifende Sperrdatenbank – auch bei den Anforderungen an die Sozialkonzepte und deren Umsetzung liegen zahlreiche Differenzen vor, wie Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni bereits mehrmals ausführte. Deutschland hat zwar mittlerweile eine bundesländer-übergreifende Sperrdatenbank geschaffen. Die Bestimmungen für den Spielerschutz würden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.