Es geht los mit dem Stimmen sammeln!

Mittels amtlicher Kundmachung hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die „Frist für die Einbringung“ der Unterschriften festgelegt, und zwar vom 8. September bis zum 20. Oktober 2022. In diese Frist muss auch die Prüfung der Unterschriften durch die Gemeinden einberechnet werden.