Formelle Prüfung des Initiativbegehrens

Der Landtag stimmte am 1.9.2022, unter Traktandum 8, einhellig der formellen Gültigkeit unseres Initiativ-Begehrens zu. Eine inhaltliche Diskussion war nicht vorgesehen.
Es liegt nun an der Regierung, den Beginn des Stimmensammelns festzulegen.

„Wir sind startklar.“
Berichte Landeszeitungen 2.9.2022