Die IG VolksMeinung befasst sich am 17.12.2022 in den Landeszeitungen mit zwei verschiedenen Blickwinkeln auf das Wohl der Menschen und weist auf den verfassungsmässigen Auftrag hin, wonach „die Förderung der Volkswohlfahrt die oberste Aufgabe ist.“
Die IG VolksMeinung befasst sich am 17.12.2022 in den Landeszeitungen mit zwei verschiedenen Blickwinkeln auf das Wohl der Menschen und weist auf den verfassungsmässigen Auftrag hin, wonach „die Förderung der Volkswohlfahrt die oberste Aufgabe ist.“